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Poslanecký klub Evropské lidové strany: Výbor pro životní prostředí zlepšil návrh EK k odpadům z těžby
17. března 2004 | Poslanecký klub Evropské lidové strany, tel: 0032 479 972 144
Mit einer klaren Mehrheit hat sich der Umweltausschuß des Europäischen Parlaments heute für die Entschärfung eines Richtlinienvorschlags der EU-Kommission zur Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie ausgesprochen. Der Ausschuß nahm unter anderem einen Änderungsantrag von EVP-ED-Berichterstatterin Christa Klass an, der die Herausnahme von ungefährlichem Abraum und unverschmutztem Boden aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie fordert.
Aus der Gewinnung, Aufbereitung oder Lagerung mineralischer Ressourcen resultierender Abraum könne nicht automatisch als gefährlicher Abfall definiert und damit einer entsprechenden Sonderbehandlung, wie in der Richtlinie vorgesehen, unterliegen. Gleiches gelte im übrigen auch für taubes Gestein, Deckgebirge oder Oberboden, die ebenfalls als Bergbauabraum anfallen können.
Christa Klass zeigte sich erleichtert über das Votum des Umweltausschusses, der damit eine realitätsnähere Position bezogen habe als die EU-Kommission. "Würde man dem Kommissionsvorschlag dagegen kritiklos folgen, hätten wir es mit bis zu 400 Mlillionen Tonnen an zusätzlichem Abfall zu tun, der nicht gelagert oder unbehandelt zur Auffüllung oder Rekultivierung eingesetzt werden kann", erklärte die CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz nach der Abstimmung. Nicht nur im Hinblick auf die umweltpolitische Nachhaltigkeit, sondern auch aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen müsse der Richtlinienentwurf der Kommission deshalb entsprechend nachgebessert werden.
Da gerade kleine und mittlere Unternehmen einen besonderen Anteil an der Branche hätten, sollte die Kommission deshalb ferner bei den geforderten Sicherheitsleistungen noch erhebliche Änderungen vornehmen und damit mehr Praxisnähe beweisen. Diese Sicherheiten dürften deshalb nicht ausschließlich auf die Hinterlegung finanzieller Garantien, wie von der EU-Kommission beabsichtigt, beschränkt werden, betonte Christa Klass abschließend.
Aus der Gewinnung, Aufbereitung oder Lagerung mineralischer Ressourcen resultierender Abraum könne nicht automatisch als gefährlicher Abfall definiert und damit einer entsprechenden Sonderbehandlung, wie in der Richtlinie vorgesehen, unterliegen. Gleiches gelte im übrigen auch für taubes Gestein, Deckgebirge oder Oberboden, die ebenfalls als Bergbauabraum anfallen können.
Christa Klass zeigte sich erleichtert über das Votum des Umweltausschusses, der damit eine realitätsnähere Position bezogen habe als die EU-Kommission. "Würde man dem Kommissionsvorschlag dagegen kritiklos folgen, hätten wir es mit bis zu 400 Mlillionen Tonnen an zusätzlichem Abfall zu tun, der nicht gelagert oder unbehandelt zur Auffüllung oder Rekultivierung eingesetzt werden kann", erklärte die CDU-Europaabgeordnete aus Rheinland-Pfalz nach der Abstimmung. Nicht nur im Hinblick auf die umweltpolitische Nachhaltigkeit, sondern auch aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen müsse der Richtlinienentwurf der Kommission deshalb entsprechend nachgebessert werden.
Da gerade kleine und mittlere Unternehmen einen besonderen Anteil an der Branche hätten, sollte die Kommission deshalb ferner bei den geforderten Sicherheitsleistungen noch erhebliche Änderungen vornehmen und damit mehr Praxisnähe beweisen. Diese Sicherheiten dürften deshalb nicht ausschließlich auf die Hinterlegung finanzieller Garantien, wie von der EU-Kommission beabsichtigt, beschränkt werden, betonte Christa Klass abschließend.
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